AGB

Peter Kümmel Garten- und Landschaftsbau
GmbH & Co. KG

An der Betz 25
36041 Fulda-Maberzell

Telefon: 0661 / 95 30 6-0
Telefax: 0661 / 95 30 6-20
E-Mail: info@kuemmel-galabau.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

 

1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden „Käufer“ genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann , wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführen.

1.2. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem „Käufer“.

1.3. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

 

  1. Angebot und Annahme

 

2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich. Mündliche und fernmündliche Abreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.

2.2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Spätestens kommt der Vertrag mit Absendung der bestellten Ware, bei teilweiser Lieferung mit Absendung des ersten Teils zustande.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise stets „ab Werk“ Künzell. Skonto gilt nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart.

3.2. Transport-, Verpackungs- und alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Versendung trägt der Käufer.

3.3. Alle genannten Preise verstehen sich stets netto; die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird hinzugerechnet. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen auf unser Konto auszugleichen. Diese jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen sind auf der jeweiligen Rechnung vermerkt.

3.4. Kommt der Käufer mit einer der in Ziffer 3.3. genannten Beträge in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10% p. a. zu verlangen.

 

 

3.5. Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

3.6. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

  1. Lieferung, Lieferzeit und Verzug

 

4.1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.

4.2. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden verschickt haben oder diesem Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

4.4. Wegen Lieferverzögerung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Käufer keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 7.

4.5. Rücklieferungen können nur nach vorherigem, ausdrücklich erklärtem, Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen, unter Abzug von 10% Rücknahmegebühr. Bearbeitungsgebühren werden nach Aufwand in Abzug gebracht.

4.6. Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

  1. Gefahrenübergang und Verpackung

 

5.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5.2. Lieferungen erfolgen immer „ab Werk“. Nur auf ausdrücklichem Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiko versichern.

5.3. Für die Rücknahme von Verpackung gelten gesonderte Vereinbarungen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

6.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln.

6.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

6.4. anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

 

  1. Lieferung, Lieferzeit und Verzug

 

7.1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.

7.2. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

7.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden verschickt haben oder diesem Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

7.4. Wegen Lieferverzögerung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Käufer keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 7.

7.5. Rücklieferungen können nur nach vorherigem, ausdrücklich erklärtem, Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen, unter Abzug von 10% Rücknahmegebühr. Bearbeitungsgebühren werden nach Aufwand in Abzug gebracht.

7.6. Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

  1. Gefahrenübergang und Verpackung

 

8.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

8.2. Lieferungen erfolgen immer „ab Werk“. Nur auf ausdrücklichem Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiko versichern.

8.3. Für die Rücknahme von Verpackung gelten gesonderte Vereinbarungen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln.

9.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

 

9.4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Auslieferung

 

 

berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.

9.5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine uns.

 

  1. Haftung und Sachmängelhaftung

 

10.1. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Käufers oder Dritter auftreten.

10.2. Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung durch uns als abgegeben.

10.3. Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben.

10.4. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht uns zu.

10.5. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nicht von uns getragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Käufers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.

10.6. Unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10.7. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

  1. Aufrechnung und Abtretungsverbot

 

11.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.

11.2. Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Vertragsverhältnis mit Peter Kümmel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG sind nicht abtretbar.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

12.1. Der Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes.

12.2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor. Den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.

12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

 

 

  1. Vertragsveränderungen

 

13.1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen stets der Schriftform.

 

  1. Gültigkeit

 

14.1. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.

Wichtiger Hinweis:  Achten Sie beim Verlegen von Kunstrasen darauf, dass der Unterbau gemäß der Bedingungen des ZTV-Wegebaus bzw. DIN ISO 18035 (Teil 7) ausgeführt wird. Geschieht dies nicht, können im Fall einer Reklamation keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Peter Kümmel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG